Es geht alles, aber eben anders.

Schwerbehindertenausweises

Hinweise zur Antragstellung beim Landratsamt



Ausfüllhilfe und Merkblatt
zum Erstantrag nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX)1)

Stand 1.1.2016
RPS - LVAmt - Fbl. Nr. 28 090/15 (Merkblatt SGB IX) 11/00 – Neuauflage 01/13

 
Der Antrag ist beim zuständigen Landratsamt (siehe Seite 4) mit dem dafür vorgesehenen Formblatt zu stel-len. Sie können den Antrag auch formlos stellen und erhalten dann das Antragsformular zugesandt.
Bitte füllen Sie den Antrag möglichst vollständig und gut leserlich aus; wenn Sie es wünschen, ist Ihnen das Landratsamt, die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, die Fürsorgestelle für Kriegsopfer oder das Integrationsamt dabei behilflich.
Sie können zur Beschleunigung des Verfahrens selbst erheblich beitragen, wenn Sie dem Antrag umfassende Arztberichte mit genauer Beschreibung des Befundes und des Funktionsausfalles oder die bei Ihrem Hausarzt befindlichen Untersuchungsunterlagen, wie z.B. Fach-arztbriefe, Krankenhausberichte, Kurschlussgutachten, Röntgenbefunde beifügen, soweit sie die Gesundheits-
störungen betreffen. Ärztliche Bescheinigungen, die le-diglich die geäußerten Klagen und Beschwerden ent-halten, reichen nicht aus. Eine Kostenerstattung für eingereichte Atteste kann nicht zugesichert werden.
Das Landratsamt ist bestrebt, über Ihren Antrag alsbald zu entscheiden. Die Zahl der eingehenden Anträge ist jedoch so groß, dass eine Bearbei-tungsdauer von einigen Monaten nicht ausge-schlossen werden kann.
Das Landratsamt bleibt aber bemüht, die Wartezeiten abzukürzen und bittet schon jetzt um Verständnis für etwaige unvermeidliche Verzögerungen. Sie werden deshalb auch gebeten, möglichst von Rückfragen ab-zusehen.
Sofern besondere Umstände (z.B. Kündigung) nach der Antragstellung eintreten, werden Sie gebeten, dies un-verzüglich mitzuteilen, damit die Bearbeitung Ihres An-trages vorgezogen werden kann.


Weitere Informationen

Gesetzestexte, Broschüren und die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit..." werden auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales angeboten. Viele nützliche Informationen zum Downloaden gibt es auch auf der Seite des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg unter "Publikationen".


Dieses Formular ist von Rhein-Neckar Kreis.

Andere Bundesländer ,andere Formulare.


Hier finden Sie Antragsformulare und Informationsmaterial zum Herunterladen.


Hinweis: Die Ausstellung eines neuen Schwerbehindertenausweises bei abgelaufener / ablaufender Gültigkeitsdauer ist formlos möglich – hierzu wird ein aktuelles, farbiges Passbild benötigt (falls noch
keines in der Datenbank abgespeichert ist); das Passbild sollte auf der Rückseite mit Namen und Aktenzeichen versehen sein

Erstantrag Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
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