Es geht alles, aber eben anders.

Patientenverfügung und Vollmachten

für den Ernstfall  

Was Sie über Patientenverfügung und Vollmachten wissen sollten

09.05.2018, 10:14 Uhr | tze/lk, jb, t-online.de

Patientenverfügung und Vollmachten: Alles rund um Ihre Versorgung im Ernstfall. nursing home (Quelle: Thinkstock by Getty-Images/Heiko119)

Patientenverfügung: Beim Ausfüllen der Patientenverfügung sollten Sie sich Zeit nehmen und wesentliche Punkte mit Angehörigen besprechen. (Quelle: Heiko119/Thinkstock by Getty-Images)

 

Was passiert eigentlich mit mir, wenn ich selbst nicht mehr in der Lage bin, Entscheidungen zu treffen? Krankheiten oder Unfälle können jederzeit das Leben gravierend verändern. Deshalb sollten Sie vorsorgen.


Vorsorgevollmacht benennt eine Vertrauensperson

Mit einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine Person, die in bestimmten Angelegenheiten Entscheidungen für Sie trifft, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Meistens erstreckt sich die Vorsorgevollmacht über gesundheitliche Belange wie

  • Operationen,
  • medizinische Behandlungen,
  • lebenserhaltende Maßnahmen oder
  • die Unterbringung im Pflegeheim.

Außerdem können Sie dieselbe Person oder eine weitere bevollmächtigen, Verträge, Versicherungen, Immobilien und Bankangelegenheiten in Ihrem Namen zu regeln.

Vor- und Nachteil der Vorsorgevollmacht

Direkt und formlos können Sie bestimmen, wer handlungsbefugt ist. Allerdings bekommt der Bevollmächtigte eine erhebliche Machtfülle und große Verantwortung übertragen. Daher sollte die Person Ihr uneingeschränktes Vertrauen genießen und Sie sollten Ihre Wünsche detailliert besprechen. Hier können auch schriftliche Notizen, zusätzlich zur Vorsorgevollmacht, helfen.

Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit durch den Vollmachtgeber widerrufen werden. Allerdings sollten Sie regelmäßig und zwar etwa jährlich überprüfen, ob die Angaben noch Ihren Wünschen entsprechen.

Das Vorsorgevollmacht-Formular können Sie zum Beispiel auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) herunterladen. 

Betreuungsverfügung wird durch Gericht wirksam

Mit der Betreuungsverfügung schlagen Sie eine Person vor, die gerichtlich als Betreuer eingesetzt wird, falls Sie selbst nicht mehr fähig sind, Entscheidungen zu treffen. Bei dieser Verfügung ist es möglich, mehrere Personen einzutragen – zusätzlich können Sie auch bestimmte Personen ausdrücklich ausschließen. Außerdem haben Sie hierbei die Möglichkeit, Ihre Wünsche oder Vorgaben für bestimmte Situationen zu hinterlegen, beispielsweise ob Sie eine Pflege zu Hause oder die Unterbringung in einem Pflegeheim bevorzugen.

Falls eine Person nicht mehr handlungsfähig ist, bestellt das Betreuungsgericht – in der Regel das zuständige Amtsgericht – einen Betreuer. Die Angaben aus der Betreuungsverfügung müssen vom Gericht berücksichtigt werden.

Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht wird der Betreuer erst in dem Moment zum Handeln bevollmächtigt, sobald ihn das Gericht eingesetzt hat. Das Gericht prüft zunächst, ob die vorgeschlagenen Personen zum Wohle des Patienten als Betreuer geeignet sind. Außerdem kontrolliert es, ob die Vorgaben der Betreuungsverfügung eingehalten worden sind.

Auch das Formular zur Betreuungsverfügung gibt es als Download auf der Website des BMJV.

Patientenverfügung regelt die medizinische Versorgung

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung legen fest, wer handeln soll. Im Unterschied dazu dokumentiert die Patientenverfügung, wie ein Bevollmächtigter im Sinne des Patienten in gesundheitlichen Angelegenheiten handeln soll, beziehungsweise welche Maßnahmen er veranlassen soll. Deshalb ist es ratsam, die Patientenverfügung entweder mit einer Vorsorgevollmacht oder mit einer Betreuungsverfügung zu ergänzen.

Die Patientenverfügung ist für den Bevollmächtigten oder den Betreuer verbindlich. Auch die behandelnden Ärzte müssen sich nach dem Willen des Patienten richten. Dies gilt beispielsweise für Art und Umfang von lebenserhaltenden Maßnahmen.

Wichtig!
Die Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst und vom Verfasser unterzeichnet werden. Mündliche Erklärungen können nicht anerkannt werden. Eine notarielle Beurkundung ist möglich, aber nicht nötig. Das Wichtigste ist, dass Angehörige informiert werden, wo die Patientenverfügung aufbewahrt wird. Ärzte und Gerichte benötigen das Original.

Da es wegen der Komplexität des Themas keine einheitlichen Vordrucke gibt, können Sie bei der Erstellung auf Formulierungshilfen verschiedener Institutionen wie Ärztekammern, Kirchen und dem Bundesjustizministerium zurückgreifen. Zusätzlich können Sie sich von einem Arzt Ihres Vertrauens beraten lassen. Beim Ausfüllen der Patientenverfügung sollten Sie sich Zeit nehmen und wesentliche Punkte mit Angehörigen besprechen.

Das BMJV bietet auf seiner Internetseite Textbausteine für die Patientenverfügung an.

Sind Sie bereit zur Organspende?

Noch ein wichtiges Thema, über das sich jeder Gedanken machen sollte, ist die mögliche Bereitschaft zur Organspende. Ihre Angehörigen sollten wissen, ob sie im Falle des Hirntodes Ihre Organe zur Verfügung stellen dürfen. Einfach und eindeutig lässt sich die eigene Haltung mit einem Organspendeausweis dokumentieren. Diesen sollten Sie immer dabei haben.

Ausführliche Informationen zu Organspende und Organtransplantation finden Sie in unserem Organspende-Special.

Verwendete Quellen:
  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)


Hier gibt es auch ein Vordruck : https://Multiple-Sklerose-Info.de.tl/Vorsorgevollmacht.htm

Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden