Es geht alles, aber eben anders.

Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt





Ein Pflegebedürftiger wird in einer Klinik versorgt. Was passiert mit seinem Pflegegeldanspruch? Damit es zu keinen Überraschungen kommt ist es notwendig zu wissen, was mit dem Anspruch auf Pflegegeld passiert, wenn ich als Pflegebedürftiger ins Krankenhaus muss.

Die gute Nachricht ist, dass in den ersten 4 Wochen bzw. 28 Tage erstmal nichts passiert. Mein Anspruch besteht weiterhin und ich bekomme das Pflegegeld wie zuvor weiter ausbezahlt.

„Wie zuvor“ ist ein gutes Stichwort. Es ist natürlich Voraussetzung, dass ich vor der Einweisung bzw. Aufnahme ins Krankenhaus das Pflegegeld schon in Anspruch genommen hatte.

28 Tage und mehr

Beträgt mein Aufenthalt in einem Krankenhaus (oder ununterbrochen in mehreren Krankenhäusern bzw. Rehabilitationseinrichtungen) länger, als die oben genannten 28 Tage so wird die Zahlung des Pflegegeldes ab dem 29. Tag ausgesetzt. Hier ist aber jeder zeitlich unterbrochene Aufenthalt getrennt zu sehen. Die 28 Tage sind kein Jahresbudget oder ähnliches. Voraussetzung für eine Kürzung ist tatsächlich, dass die Aufenthalte zeitlich zusammenhängen.

Entlassung = Pflegegeld

Die Zahlung des Pflegegeldes beginnt wieder mit dem Tag der Entlassung. Vorausgesetzt die Entlassung erfolgt in die häusliche Umgebung.

Es ist jedoch nicht notwendig, dass ich tatsächlich in meine eigenen vier Wände zurückkehre. Möglich ist auch, für eine Übergangszeit zum Beispiel bei einem meiner Kinder zu wohnen.

Werde ich aus dem Krankenhaus entlassen und habe noch am selben Tag die Möglichkeit eine Rehabilitation in einer entsprechenden Einrichtung wahr zunehmen, dann erfolgt keine Wideraufnahme der Zahlungen. Diese erfolgt in diesem Fall erst, wenn ich aus der Rehabilitation in meine häusliche Umgebung entlassen werde. Dann bekomme ich ab dem Tag der Entlassung wieder das meiner Pflegestufe entsprechende Pflegegeld bezahlt.

Reha nicht im Anschluss

Es passiert oft, dass die Rehabilitation nicht direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erfolgt. Ist zwischen diesen beiden Aufenthalten eine Unterbrechung sind die Tage des Krankenhausaufenthaltes nicht mehr relevant. Daher wird das Pflegegeld erst nach dem 29. Tag der Rehabilitationsmaßnahme gekürzt und die Zahlung beginnt wieder mit dem Tag der Entlassung.

Wie es sich mit dem Pflegegeld verhält, wenn sie die Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen lesen sie unter:Verhinderungspflege

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Dieser Beitrag ist Teil der Serie zum Pflegegeld. Bisher erschienen:

 


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