Es geht alles, aber eben anders.

Schwerbehindertenausweis, was es bringt..

 
Jeder GdB schließt grundsätzlich die mit niedrigeren GdB´s verbundenen Rechte ein.
 
GdB 30
  • Gleichstellung möglich
  • Steuerfreibetrag 310 €
  • Kündigungsschutz und andere arbeitsrechtliche Vorteile bei Gleichstellung
  • Hilfe im Arbeitsleben durch Integrationsfachdienste
GdB 40
  • Steuerfreibetrag 430 €
GdB 50
  • Schwerbehinderteneigenschaft
  • Steuerfreibetrag 570 €
  • Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung
  • Kündigungsschutz
  • begleitende Hilfe im Arbeitsleben
  • Freistellung von Mehrarbeit
  • Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche
  • Schutz bei Wohnungskündigung
  • Vorgezogene Pensionierung Beamter mit 60
  • Altersrente mit 60 bzw. 63 ( näheres regelt der § 236a "Altersrente für Schwerbehinderte" im SGB (Sozialgesetzbuch) ) 
  • Befreiung von der Wehrpflicht (weggefallen durch die Aussetzung der Wehrpflicht)
  • Sonderregelungen für Lehrer nach § 8 bay. Lehrerdienstordnung
  • Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für Behinderte in Werkstätten
  • Besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst
  • Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe: 924 €
  • Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit: 2.100 €
  • Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 1.200 €
  • Ermäßigung bei Kurtaxe (je nach Ortssatzung)
GdB 60
  • Steuerfreibetrag 720 €
  • Reduzierung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen
GdB 70
  • Steuerfreibetrag 890 €
  • Ansatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 €/km für Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem Kfz als Werbungskosten
  • Abzugsbetrag für Privatfahrten bei Merkzeichen G: bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900 €
  • Erwerb der Bahn Card 50 zum halben Preis
GdB 80
  • Steuerfreibetrag 1.060 €
  • Abzugsbetrag für Privatfahrten: bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900 €
  • Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 1.500 €
  • Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 4.500 €
GdB 90
  • Steuerfreibetrag 1.230 €
  • Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 1.500 €
GdB 100
  • Steuerfreibetrag 1.420 €
  • Freibetrag beim Wohngeld: 1.500 €
  • Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung : 4.500 €
  • Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer in bestimmten Fällen
  • Vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. Sparbeträge nach dem Wohnungsbauprämiengesetz bzw. Vermögensbildungsgesetz

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