Jeder GdB schließt grundsätzlich die mit niedrigeren GdB´s verbundenen Rechte ein.
GdB 30
- Gleichstellung möglich
- Steuerfreibetrag 310 €
- Kündigungsschutz und andere arbeitsrechtliche Vorteile bei Gleichstellung
- Hilfe im Arbeitsleben durch Integrationsfachdienste
GdB 40
GdB 50
- Schwerbehinderteneigenschaft
- Steuerfreibetrag 570 €
- Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung
- Kündigungsschutz
- begleitende Hilfe im Arbeitsleben
- Freistellung von Mehrarbeit
- Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche
- Schutz bei Wohnungskündigung
- Vorgezogene Pensionierung Beamter mit 60
- Altersrente mit 60 bzw. 63 ( näheres regelt der § 236a "Altersrente für Schwerbehinderte" im SGB (Sozialgesetzbuch) )
- Befreiung von der Wehrpflicht (weggefallen durch die Aussetzung der Wehrpflicht)
- Sonderregelungen für Lehrer nach § 8 bay. Lehrerdienstordnung
- Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für Behinderte in Werkstätten
- Besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst
- Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe: 924 €
- Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit: 2.100 €
- Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 1.200 €
- Ermäßigung bei Kurtaxe (je nach Ortssatzung)
GdB 60
- Steuerfreibetrag 720 €
- Reduzierung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen
GdB 70
- Steuerfreibetrag 890 €
- Ansatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 €/km für Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem Kfz als Werbungskosten
- Abzugsbetrag für Privatfahrten bei Merkzeichen G: bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900 €
- Erwerb der Bahn Card 50 zum halben Preis
GdB 80
- Steuerfreibetrag 1.060 €
- Abzugsbetrag für Privatfahrten: bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900 €
- Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 1.500 €
- Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 4.500 €
GdB 90
- Steuerfreibetrag 1.230 €
- Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 1.500 €
GdB 100
- Steuerfreibetrag 1.420 €
- Freibetrag beim Wohngeld: 1.500 €
- Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung : 4.500 €
- Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer in bestimmten Fällen
- Vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. Sparbeträge nach dem Wohnungsbauprämiengesetz bzw. Vermögensbildungsgesetz